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Pflegeberatung

WAT-pflegt! Beratungsgespräch

Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie durch Pflegekassen verpflichtet sich regelmäßig von Pflegefachkräften beraten zu lassen. Ihre Pflegekasse teilt Ihnen dann, in einem Schreiben mit, in welchem Zeitraum Sie uns aufsuchen sollen um eine Begutachtung durchzuführen.

„Ich arbeite jetzt schon seit 20 Jahren als Pflegekraft mit zu pflegenden und deren Angehörigen zusammen und erlebe es nach wie vor viel zu oft, wie wenig Informationen durch die Pflegekassen, beispielsweise bei der Einstufung in einen Pflegegrad, dem zu pflegenden übermittelt werden. Dadurch bleibt das sehr umfangreiche Angebot, von der pflegerischen Versorgung über die Unterstützung im Haushalt bis hin zu Pflegetrainings für pflegende Angehörige oft ungenutzt.“
Kirsten Reckordt, Inhaberin und Pflegedienstleitung


Je nach Pflegegrad werden diese Begutachtungen in Intervallen von drei oder sechs Monaten wiederholt.

Die Beratungsgespräche beinhalten

  • Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
  • Beratung und Unterstützung der Pflegebedürftigen
  • Beratung über Hilfsmittel
  • Hinweise auf Pflegekurse
  • Hinweise auf Leistungen der Pflegekasse
  • Erstellung einer Ergebnis- Kurzmitteilung für die Pflegekasse
  • Die Beratungskosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen

Pflegetrainings für Pflegende

Nicht selten gerät man in die Situation, unerwartet mit einem Pflegefall in der Familie/Umfeld konfrontiert zu werden. Und nicht jede privat pflegende Person hat eine Ausbildung in einem medizinischem Bereich. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, bietet die Pflegekasse die Möglichkeit der sogenannten Pflegetrainings an.

Das bedeutet für Sie

Das Sie sich einen Pflegedienst Ihrer Wahl aussuchen, um dann eine Beratung vor Ort zu vereinbaren. Die Fachkraft bespricht die Versorgungssituation bei Ihnen zu Hause und macht sich ein Bild von den eventuellen Schwierigkeiten. Es ist in keinem Fall als Kontrolle der Pflegekassen anzusehen, sondern eher als Angebot, sich Hilfe in schwierigen Situationen einzufordern. Die Fachkraft berät sie zu unterstützenden Hilfsmitteln, die die Pflege erleichtern. Sie gibt Ihnen Tipps und zeigt ihnen Tricks, die sie anwenden können, um beispielsweise das Heben und Umlagern des zu Pflegenden zu erleichtern. Je nach dem zu welchen Themen eine Beratung und Unterstützung von Nöten ist, zahlt die Pflegekasse bis zu drei Einheiten je Thema.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir bieten gerne unsere Hilfe an und beraten Sie ganz unverbindlich.