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Betreuungsleistungen

WAT-pflegt! Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 01.01.2017 haben wir unser Angebot der Betreuungs- und Entlastungsleistungen angepasst. Unter Berücksichtigung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes „Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Funktionsstörung“ und der neuen Einstufungskriterien in die Pflegegrade, sollen 500.000 Menschen, die vom bisherigen System nicht als pflegebedürftig eingestuft wurden, künftig Leistungen der Pflegeversicherung und Angehörige mehr Unterstützung erhalten.

In den Pflegegrad 1 wird eine völlig neue Personengruppe eingestuft, die bisher noch keine Leistungen in Anspruch nehmen durfte. Somit gilt ab dem 01.01.2017 ein Entlastungsbetrag von 125 € in allen Pflegegraden.

Inhalt und Leistungen

„Ich könnt' euch alle knutschen“
Herr H. Übersohn

Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen werden stundenweise Betreuungsleistungen bzw. Hauswirtschaftliche Leistungen angeboten.

Zu den Betreuungsleistungen zählen unter anderem in unserem Unternehmen: Spaziergänge, Vorlesen, Konversation, Beschäftigungsangebote je nach Krankheitsbild zur Förderung der Merkfähigkeit oder Konzentration etc. je nach individueller Absprache und Bedarfen der pflegebedürftigen Person sowie deren Angehörigen, Kontaktpflege und Unterstützung bei der Teilnahme an außerhäusliche Aktivitäten wie z.B.: Besuche bei Familie und Freunden, Theaterbesuche, Senioren Cafés etc.

Zu den Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung zählen in unserem Unternehmen unter anderem: Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung), Pflege der Wäsche, Fenster putzen, Blumenpflege, Einkaufen.

Verlauf

  • Wir vereinbaren mit unseren Interessenten/Klienten einen persönlichen Termin um die Wünsche und Bedarfe der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie der Betreuungsleistungen zu besprechen.
  • Es wird ein unverbindliches Angebot erstellt, um die Kosten darzustellen
  • Kommt es zum Versorgungsauftrag, schließt der Klient mit uns einen Versorgungsvertrag ab
  • Die Leistungen können an regelmäßigen Terminen oder auf Abruf stattfinden. Genaue Zeiten für die Erbringung der Leistungen werden festgelegt
  • Alle Leistungen werden dokumentiert
  • Die Abrechnung erfolgt mit den zuständigen Pflegekassen, direkt nach Abtretung, immer am Monatsende entwerder über den Entlastungsbetrag von 125 € oder bei bestehendem Pflegerad über die Pflegesachleistungen (eine Kombination aus beiden Mitteln, so wie die Abrechnung privat oder über die Verhinderungspflege sind auch möglich)
  • Die Verantwortliche Fachkraft kontrolliert und evaluiert die Leistungen im Rahmen einer Visite oder des Beratungsbesuches gemäß §37 Abs. 3 SGB XI

Ziel

  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Förderung der Lebensqualität/des Wohlbefindens der Klienten
  • Ermöglichung der Teilnahme am sozialem Leben des Klienten
  • Förderung und Erhalt von vorhandenen Fähigkeiten des Klienten

Kosten

Aufgrund der jährlich steigenden Mehrkosten für Verbrauchsgüter, Personalkosten, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf sowie der gesetzlichen Bestimmungen variieren die Kosten für die Leistungen (genaue Preise können der aktuellen Preisliste entnommen werden).