- Pflegedienst
- Pflegeleistungen
- Pflegeberatung
- Klientenmeinungen
- Anspruch & Leitbild
- Beratung & Kontakt
- MDK-Gutachten
Soziale Medien:
Telefon:
02327 - 960 75 71
Mit guter Beratung zur perfekten Pflege
Die ersten Schritte zur Pflege sind die schwersten.
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg
Wir erleben es in unserem Beratungsalltag nach wie vor viel zu oft, wie wenig Informationen durch die Pflegekassen, beispielsweise bei der Einstufung in einen Pflegegrad, der zur pflegenden Person übermittelt werden.
Dadurch bleibt das sehr umfangreiche Angebot, von der pflegerischen Versorgung über die Unterstützung im Haushalt bis hin zu Pflegetrainings für pflegende Angehörige oft ungenutzt.
Pflegegrad beantragen
Wenn Sie in der Situation sind, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, dann zeigen wir Ihnen, wie es ganz einfach geht. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Antrag, professionelle Begleitung beim Hausbesuch benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!
Schritt für Schritt zum Pflegegrad… +
1. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder besuchen Sie deren Website. Dort finden Sie die entsprechenden Antragsformulare zum Download oder können den Antrag online stellen.
2. Ausfüllen des Antrags
Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Situation an. Bei Unsicherheiten können Sie sich auch von einem Pflegeberater unterstützen lassen.
3. Einladung zur Begutachtung
Nach Eingang Ihres Antrags wird ein Gutachter der Pflegekasse Sie zu Hause besuchen, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln.
4. Begutachtung und Entscheidung
Der Gutachter erstellt einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Diese entscheidet anschließend über Ihren Pflegegrad.
5. Benachrichtigung
Sie erhalten schriftlich die Entscheidung und den zugewiesenen Pflegegrad. Bei Bedarf können Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
Beratungsgespräch nach § 37,3
Ein Beratungsgespräch nach § 37,3 ist eine kostenlose Beratung, die ein ambulanter Pflegedienst bei Ihnen zu Hause durchführt. Die Pflegekassen schreiben ein solches Beratungsgespräch bei Pflegegeld Empfängern je nach Pflegegrad einmal im Quartal oder Halbjährlich vor.
So läuft ein Beratungsgespräch ab… +
Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch kommen Pflegefachkräfte zu Ihnen, um gemeinsam Ihre Situation zu besprechen. In diesem Gespräch schauen sie, welche Unterstützung Sie im Alltag brauchen, zum Beispiel bei der Pflege, beim Anziehen, Essen oder bei anderen Tätigkeiten.
Sie geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Alltag besser bewältigen können, und erklären, welche Hilfsmittel oder Pflegeleistungen für Sie geeignet sind. Das Ziel ist, Sie bestmöglich zu unterstützen und Ihre Pflege zu planen – alles bei Ihnen zu Hause.
Sollten Sie diese Termine nicht wahrnehmen, wird Ihnen unter anderem das Pflegegeld gestrichen.
Vereinbaren Sie gerne sofort einen Termin zum Beratungsgespräch.
Pflegetraining nach § 45
Wenn Sie lernen möchten, wie Sie Ihren Angehörigen bestmöglich im Alltag unterstützen, dann bietet das Pflegetraining nach § 45b Ihnen die Möglichkeit, praktische Pflegekenntnisse direkt bei Ihnen zu Hause zu erwerben.
Wir vermitteln Ihnen die Pflege-Kenntnisse… +
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte zeigen Ihnen, wie Sie Pflegehilfsmittel richtig anwenden, Pflegehandlungen sicher durchführen und auf individuelle Bedarfe eingehen können, damit Sie sicher und selbstbewusst pflegen können.
Profitieren Sie von persönlicher Beratung, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. So gewinnen Sie mehr Sicherheit im Umgang mit Pflegeaufgaben und können Ihren Angehörigen noch besser unterstützen.
Jetzt informieren und selbstbewusst pflegen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt!